Ergänzungsleistungen (EL)

Je nach Situation kann bei Ergänzungsleistungen die Frage auftauchen, ob Kosten meiner Begleitung allenfalls als Hilfe, Betreuung oder behinderungsbedingter Aufwand mitgeprüft werden können.

Wichtig

Ich prüfe keine Ansprüche verbindlich. Ich unterstütze lediglich dabei, Rechnungen, Belege und den Inhalt meiner eigenen Begleitung so aufzubereiten, dass eine zuständige Stelle die Situation nachvollziehen kann.

Was oft hilfreich ist

  • saubere Rechnungen und Belege
  • kurze Beschreibung der erbrachten Unterstützung
  • zeitliche Übersicht der Begleitung
  • Rückfragen geordnet vorbereiten

Was nicht versprochen werden kann

Ob Kosten zurückvergütet werden, hängt immer vom Einzelfall und den zuständigen kantonalen Regelungen ab. Eine pauschale Zusicherung ist nicht möglich.

Tätig in der Ostschweiz, im Zürcher Oberland sowie je nach Situation auch in weiter entfernten Regionen. Mehr zum Einsatzgebiet.