IV und IV-bezogene Zuständigkeiten
Einordnung, wann IV-Themen überhaupt relevant sein könnten – immer bezogen auf meine Begleitung.
Hier geht es ausschliesslich darum, ob die Kosten meiner eigenen Dienstleistung je nach Situation allenfalls über zuständige Stellen mitgeprüft oder teilweise zurückgefordert werden können.
Ich bin keine IV-Spezialistin, keine Rechtsvertretung und keine Fachstelle für allgemeine Leistungsabklärungen. Ich unterstütze nur dort, wo es um meine eigene Begleitung geht: also darum, Rechnungen, Belege und die Situation so aufzubereiten, dass bei zuständigen Stellen eine allfällige Mitfinanzierung oder Rückerstattung geprüft werden kann.
Einordnung, wann IV-Themen überhaupt relevant sein könnten – immer bezogen auf meine Begleitung.
Fragen rund um Rückvergütung von Kosten und welche Unterlagen dafür hilfreich sein können.
Einfach erklärt – als möglicher Zusammenhang, wenn regelmässige Begleitung im Alltag nötig ist.
Kurze Antworten zu Kosten, Belegen, Zuständigkeiten und Vorgehen.
Keine allgemeine IV-Beratung, keine Rechtsberatung und keine umfassende Abklärung fremder Leistungen oder Ansprüche ausserhalb meiner eigenen Dienstleistung.
Gerade bei Finanzierungsthemen schafft eine klare Abgrenzung Vertrauen. So ist von Anfang an verständlich, worin meine Rolle liegt und wofür andere Fachstellen zuständig sind.
Tätig in der Ostschweiz, im Zürcher Oberland sowie je nach Situation auch in weiter entfernten Regionen. Mehr zum Einsatzgebiet.